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   BFH, 20.03.1987 - III R 172/82   

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https://dejure.org/1987,569
BFH, 20.03.1987 - III R 172/82 (https://dejure.org/1987,569)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1987 - III R 172/82 (https://dejure.org/1987,569)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1987 - III R 172/82 (https://dejure.org/1987,569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16; FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Stille Reserven - Betriebsvermögen - Entnahme aus Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 536
  • BStBl II 1987, 679
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, denn die Frage, welcher der Parteien des Rechtsstreits es zum Nachteil gereicht, wenn nicht festzustellen ist, ob bestimmte rechtserhebliche Tatsachen gegeben sind, ist nur von Fall zu Fall unter Würdigung der einschlägigen Rechtsnormen und ihrer Zweckbestimmung zu beantworten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, 164 bis 165, BStBl II 1971, 220; vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, 134, BStBl II 1969, 550).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

    Auszug aus BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
    Der BFH weist in dem Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75 (BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562) zur Begründung seiner Auffassung, daß der Steuerpflichtige die objektive Beweislast dafür trägt, daß Minderungen des Betriebsvermögens, die der Steuerpflichtige in seiner Buchführung als betrieblich veranlaßt ausgewiesen hat, tatsächlich betrieblich veranlaßt waren und deshalb Betriebsausgaben sind, zutreffend darauf hin, daß der Steuerpflichtige bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt regelmäßig auch ohne Schwierigkeiten in der Lage sein werde, die tatsächlichen Voraussetzungen, aus denen sich die betriebliche Veranlassung seiner Aufwendungen ergebe, nachzuweisen; Steuerpflichtige müßten deshalb Nachteile in Kauf nehmen, wenn nicht mehr feststellbar sei, ob bestimmte Aufwendungen betrieblich veranlaßt gewesen seien oder außerbetrieblichen Zwecken gedient hätten.
  • BFH, 20.05.1969 - II 25/61

    Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung -

    Auszug aus BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, denn die Frage, welcher der Parteien des Rechtsstreits es zum Nachteil gereicht, wenn nicht festzustellen ist, ob bestimmte rechtserhebliche Tatsachen gegeben sind, ist nur von Fall zu Fall unter Würdigung der einschlägigen Rechtsnormen und ihrer Zweckbestimmung zu beantworten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156, 164 bis 165, BStBl II 1971, 220; vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, 134, BStBl II 1969, 550).
  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

    Auszug aus BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
    Die Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG) setzt eine eindeutige Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen voraus (s. z. B. BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Gedanken der Beweisnähe zu: Die Verantwortung des Steuerpflichtigen für die Aufklärung des Sachverhalts ist um so größer (die von Finanzbehörden und FG um so geringer), je mehr Tatsachen oder Beweismittel der von ihm beherrschten Informations- und/oder Tätigkeitssphäre angehören (vgl. BFH-Urteile in BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760, 761; vom 15. Juli 1986 VII R 145/85, BFHE 147, 208, BStBl II 1986, 857; vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679, 680; vom 19. Juni 1985 I R 109/82, BFH/NV 1986, 249, 250; in BFH/NV 1987, 105, sowie Beschluß vom 9. Juli 1986 I B 36/86, BFHE 149, 375, BStBl II 1987, 487).
  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen (vgl. zur Beweislast bei einer Entnahme das BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Die Frage, wer die Feststellungslast trägt, ist von Fall zu Fall unter Würdigung der einschlägigen Rechtsnormen und ihrer Zweckbestimmung zu beantworten (BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679; Lange in HHSp, § 96 FGO Rz. 155).
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